Blastozysten
Seit dem 1.9.2017 können in der Schweiz maximal 12 befruchtete Eizellen bis 5 Tage nach der Befruchtung (Blastozystenstadium) ausserhalb des Körpers entwickelt und beobachtet werden.
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Bedeutung
Bis zum dritten Tag nach der Befruchtung sind die Gene (Erbmerkmale) der Eizelle für die Entwicklung des Embryos hauptsächlich verantwortlich. Die Gene des Embryos (väterliche und mütterliche Erbmerkmale) sind ab dem dritten Tag nach der Befruchtung gemeinsam für das weitere Wachstum der Embryonen verantwortlich. Am fünften Tag nach der Befruchtung sind die Embryonalzellen nicht mehr alle gleich : Es sind Zellen erkennbar, welche das Embryo selbst bilden, und Zellen, die die Nachgeburt bilden (Blastozystenstadium).
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Durchschnittlich 6 von 10 befruchteten Eizellen sind so gesund, dass sie 5 Tage nach der Befruchtung bis zu Blastozysten weiterentwickeln. Mit dem „bisher gültigen Gesetz“ war es in der Schweiz, wie aktuell in Deutschland möglich, maximal 3 befruchtete Eizellen bis 5 Tage ausserhalb des Körpers weiterzuentwickeln.
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Mit dem neuen Gesetz können neu maximal 12 Embryonen beobachtet werden, und so die diejenigen Embryonen für das Einspülen in die Gebärmutter ausgewählt werden, welche sich bis zu diesem Zeitpunkt weiterentwickeln, und welche aufgrund der Dynamik der Entwicklung und der Morphologie (mikroskopisches Aussehen) die besten Chancen auf eine Schwangerschaft haben.
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Konsequenzen
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Die Chance auf eine Schwangerschaft nach einem Embryotransfer von einem oder mehreren Blastozysten ist erhöht. Es wird weniger enttäuschte Paare mit einem negativen Schangerschaftstest nach 10 Tagen geben.
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Es besteht ein grösseres Risiko für Zwillinge bei Einspühlen von zwei Embryonen in die Gebärmutter. Durch die Entwicklung von mehrerenEmbryonen kann 1 Embryo mit guten Chance ausgewählt werden. Dadurch bleibt die Chance auf eine Schwangerschaft hoch und das Risiko für Mehrlinge wird stak reduziert
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Es wird Paare geben, bei denen kein Embryotransfer stattfinden kann, da sich kein Embryo bis zum Blastozystenstadium entwickelt.
Wichtig
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Die Embryonen werden durch die 5-tägige Entwicklung ausserhalb des Körpers nicht „lebensfähiger“.
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Die natürliche Selektion findet ausserhalb des Körpers statt, so dass seltener nicht lebensfähige Embryonen übertragen werden
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Nach heutiger Ansicht hat die Weiterentwicklung zu Blastozysten keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit der Kinder
Wem zu empfehlen
Den allermeisten Paaren
Kosten
Die Kosten der In-Vitro-Fertilisation werden von den schweizerischen Krankenkassen nicht zurückerstattet. Gegebenenfalls (kantonale und individuelle Unterschiede) können die finanziellen Aufwände zur Verminderung der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Deutsche Krankenkassen übernehmen oft die Hälfte der Kosten.
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Je nach Embryonenzahl muss mit einem Mehraufwand von ca. 400 Schweizer Franken pro Frischzyklus gerechnet werden (Kostendach für einen Frischzyklus inklusive üblichen Medikamenten, mit Entwicklung von 12 befruchteten Eizellen für 5 Tage und anschliessendem Embryotransfer 7200 Schweizer Franken (Ohne Kryokonservierung von zusätzlichen Blastozysten)

Tag 1: Befruchtete Eizelle

Tag 2: 4 Embryonalzellen

Tag 3: 8 Embryonalzellen

Tag 5: Blastozyste